Baubegleitung Sanierung
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- Kategorie: Baubegleitung
- Veröffentlicht: Donnerstag, 30. Januar 2020 21:10
Wird derzeit überarbeitet.
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Die Baubegleitung ist eine qualitätssichernde Maßnahme. Wir führen diese baubegleitende Beratung nach den Vorgaben der KfW durch. Die Baubegleitung oder beratende Baubegleitung ist nicht zu verwechseln mit der Bauleitung. Bei der beratenden Baubegleitung besteht kein Weisungsrecht gegenüber den ausführenden Firmen. Bei der Feststellung von Mängeln im Arbeitsablauf wird an die Bauherrschaft berichtet.
Die beratende Baubegleitung umfasst meist folgende Aufgaben bzw. Leistungen:
Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle:
- Durchführung der Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Dämmstärke (bei Dämmung oberer oder unterer Gebäudeabschluss oder Dämmung der Aussenwände)
- erforderliche Berechnungen zur energetischen Qualität der Wand (bei Erneuerung/Austausch Fenster und/oder Haustür(en))
- Bestätigung zum KfW-Antrag (Kredit mit Tilgungszuschuss) oder wahlweise Bestätigung KfW-Antrages (Zuschuss)
- Vorgabe der erforderlichen energetischen Parameter an die ausführenden Firmen
- Unterstützung bei der Einholung von Angeboten, wenn gewünscht
- Prüfung der Angebote
- Luftdichtheitskonzept Dach
- Luftdichtheitskonzept bzw. Konzept zur Wärmebrückenminimierung zum Einbau Fenster und/oder Haustür(en)
- Lüftungskonzept (außer bei Dämmung unterer Gebäudeabschluss)
- Überprüfung der wärmebrückenminimierten Ausführung
- Durchführung mehrerer Baustellenbegehungen (Anzahl je nach Erfordernis) vor dem Verschließen etwaiger Verkleidungen
- Unterstützung bei der Abnahme
- Bestätigung nach Durchführung für die KfW
- Dokumentation
Bei Maßnahmen an der Anlagentechnik, z.B. Erneuerung bzw. Austausch der Heizungsanlage, thermische Solaranlage:
- Unterstützung bei dem Förderantrag an die BAFA
- wahlweise Bestätigung zum KfW-Antrag (Kreditvariante, Programm 152) oder Erstellung KfW-Antrag (Zuschussvariante, Programm 430)
- ggf. Vorgabe der erforderlichen energetischen Werte an die ausführenden Firmen
- Unterstützung bei der Einholung von Angeboten, wenn gewünscht
- Prüfung der Angebote
- Durchführung von Baustellenbegehungen (Anzahl je nach Erfordernis) vor dem Verschließen etwaiger Verkleidungen
- Unterstützung bei der Einweisung/Inbetriebnahme und Abnahme
- Bestätigung der Umsetzung der geförderten Sanierungsmaßnahme für die BAFA
- Dokumentation
Wenn der Beantragung von energetischen Maßnahmen eine BAFA-vor-Ort-Beratung vorangegangen ist bzw. ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wurde, können die hierbei durchgeführten Berechnungen für die Beantragung der Fördermittel verwendet werden.
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