Der Energieausweis soll einem Interessenten, der eine Immobilie oder eine Wohnung kaufen oder mieten möchte, vorab einen Überblick über die zu erwartende Menge an notwendiger Heizenergie und oder Energie für die Warmwasserbereitung geben. Die Angaben im Energieausweis sollen einem Interessenten eine leichte Vergleichbarkeit der energetischen „Qualität“ von Immobilien ermöglichen.

Man unterscheidet zwischen Energieausweisen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Der Energieausweis für Wohngebäude ist schon seit 2009 Pflicht bei Verkauf, Verpachtung, Vermietung oder Leasing einer Immobilie. Der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Teile oder Wohnungen. Eine Ausnahme gibt es nur bei sogenannten gemischt genutzten Immobilien, d.h. ein Teil der Immobilie dient Wohnzwecken und in einem anderen Teil der Immobilie ist z.B. ein Gewerbe untergebracht. In einem solchen Fall müssen für diese Immobilie dann zwei getrennte Energieausweise (einer für Wohngebäude, einer für Nichtwohngebäude) ausgestellt werden.

Ein Energieausweis besitzt immer eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Seit 2009 wird jeder Energieausweis amtlich registriert.

Beim Energieausweis für Wohngebäude unterscheidet man zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis. Eine Wahlmöglichkeit besteht nur bei Gebäuden, bei denen der Bauantrag nach dem 01. November 1977 gestellt wurde, oder die 5 und mehr Wohneinheiten haben.

Bei allen anderen Gebäuden ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Bei Nichtwohngebäuden besteht grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.