Die BAFA-vor-Ort-Beratung bzw. der individuelle Sanierungsplan (iSFP) sollen einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie die Energieeffizienz ihres Wohngebäudes verbessert werden kann. Durch die nachfolgende energetische Sanierung können Energie und Treibhausgase (CO2) eingespart werden.

Die Energieberatung für Wohngebäude wird vom BAFA im Auftrag des Bundes gefördert.

Bei der Energieberatung bekommen Sie gezeigt, wie Sie Energie sparen können. Zuerst wird der energetische Zustand des Wohngebäudes vor Ort ermittelt. Basierend auf diesen Daten wird ein für das Gebäude passendes Sanierungskonzept erstellt. Hierbei werden auch mögliche Fördermittel berücksichtigt und die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Sanierungsmaßnahmen ermittelt. Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammengefasst , Ihnen ausgehändigt und in einem Abschlussgespräch erläutert.

Der Kunde hat die Wahl, ob in dem Energieberatungsbericht entweder
- die Komplettsanierung in einem Zug zu einem KfW-Effizienzhaus dargestellt oder
- aufgezeigt wird, wie das Gebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert und der Primärenergiebedarf und natürlich auch der CO2-Ausstoß so weit wie möglich gesenkt werden kann (iSFP)

Die Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an folgende Zielgruppen:
> Eigentümer von Wohngebäuden
> Wohnungseigentümergemeinschaften
> Nießbrauchberechtigte
> Mieter und Pächter

Voraussetzung, um die geförderte Energieberatung in Anspruch nehmen zu können ist:
- das Gebäude steht in Deutschland
- der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das Beratungsprojekt muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
- das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen

Die Energieberatung wird in Form eines Zuschusses gefördert.
Bei einem Ein- und Zweifamilienhaus beträgt der Zuschuss 80% des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, max. 1300€.
Bei einem Wohnhaus mit mindestens drei Wohneinheiten beträgt der Zuschuss 80% des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, max. 1700€.
Zusätzlich wird ein Zuschuss in Höhe von max. 500€ gewährt bei zusätzlicher Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.