Fördermittelberatung
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- Kategorie: Fördermittelberatung
- Veröffentlicht: Donnerstag, 30. Januar 2020 21:12
Bei der Fördermittelberatung unterrichten wir Sie über Bundes- und Landesförderprogramme, sowie Förderprogramme der Kommunen und von Energieversorgern.
Neben den Förderprogrammen für die energetische Sanierung gibt es vielfältige Förderprogramme rund um die Immobilie.
Wir richten unsere Beratung immer an Ihren persönlichen Bedürfnissen und Ihrer persönlichen Situation aus.
Seit dem 01. Januar 2021 ist die neue Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Die erste Änderung zur bisherigen Förderung ist, dass neben dem Austausch der Heizung auch energetische Einzelmaßnahmen, wie z.B. der Austausch von Fenstern und Haustüren, die Dämmung des Daches (einschließlich Erneuerung) bzw. des oberen Gebäudeabschlusses, die Dämmung der Aussenwände und die Dämmung des unteren Gebäudeabschlusses, für die die Förderung in Form eines Investitionszuschusses beantragt wird, nun ebenfalls durch die BAFA gefördert werden. Die wichtigste Neuerung ist, dass nunmehr eine Fördersumme von 60000€ pro Wohneinheit jährlich zur Verfügung steht. Wen ein gültiger iSPF (individueller Sanierungsfahrplan) als Grundlage für die Sanierung dient, gibt es bei der Förderung einen zusätzlichen Bonus. Der Investitionszuschuss liegt hierdurch je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 20 und 50%.
Bitte beachten Sie, dass der Förderantrag bereits vor der Auftagsvergabe gestellt werden muss. Wir beraten Sie gerne.